Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Hinweis

Die von Fresh Breeze GmbH und Co. KG hergestellten u. verkauften UL-Fluggeräte stellen eine technische Neuerung dar, die ausführlich getestet wird, bevor sie in Verkehr gebracht wird. Fresh Breeze (FB) entwickelt und produziert die
Geräte mit der höchstmöglichen Sorgfalt u. unter oberster Priorität der Sicherheit der Benutzer. Der Benutzer selbst ist sich darüber im Klaren, dass die mit dem Fliegen verbundenen Gefahren außerordentlich groß sind. FB weißt darauf
hin, dass das Fluggerät vor dem Flugantritt anhand einer Checkliste von einem Prüfer Klasse 5 mit gültiger DAeC- oder DULV-Lizenz überprüft werden muss. Der Betrieb des Fluggerätes sollte nur von einem erfahrenem UL (Ultraleicht-)
Piloten durchgeführt werden, der mindestens 50 Flugstunden nachweisen kann, ansonsten muss ein verantwortlicher zugelassener Fluglehrer den Betrieb beaufsichtigen. Der Betrieb des UL´s darf nur bei angepassten Witterungsverhältnissen
aufgenommen werden, insbesondere nicht bei böigen Wind, Regen, Blitzschlag o. Ä. . Die Benutzung sollte in einem geeignetem Gelände durchgeführt werden. Auf keinem Fall über Gebieten, welche bebaut oder bewaldet sind. Wasserflächen sind
ebenfalls unbedingt zu meiden. Der Benutzer sollte sich vor dem Flugantritt ausreichend gegen die Gefahren des Betriebes versichern.
Der Benutzer muss sich immer im Klaren darüber sein, dass es sich bei Ultraleichtluggeräten um nicht zertifizierte Fluggeräte handelt, die stets so betrieben werden müssen, dass bei einem Ausfall des Antriebs keine Gefahr für Leib und
Leben des Betreibers noch von dritten entstehen darf.


2. Vertragsabschluss, Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers.
    
A.
    
Ein Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn FB die Annahme einer Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist. FB ist jedoch verpflichtet,
eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.

B.
    
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen, das gleiche gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

C.
    
Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Liefervertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von FB.

D.
    
Der Preis des Liefergegenstandes versteht sich ohne Skonto und ohne sonstige Nachlässe ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Vereinbarte Nebenleistungen, z. B Porto, werden zusätzlich berechnet.


3. Zahlung/Zahlungsverzug

A.
    
Der Lieferpreis und der Preis für Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Liefergegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig. FB behält sich im Einzelfall Vorauskasse vor ohne weitere
Begründung vor.

B.
    
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn -der Käufer, der nicht in als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit 2
aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Lieferpreises beträgt; - der Käufer, der in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14
Tage in Verzug kommt, der seine Zahlung einstellt oder über sein Vermögen die Öffnung des Vergleichs-oder Konkursverfahrens (Insolvenzverfahrens) beantragt ist.

C.
    
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Einziehungs- und Diskontspesen.
D.
    
Gegen die Ansprüche von FB kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt;ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus
dem Liefervertrag beruht.

E.
    
Kommt der Käufer mit Zahlungen bei Vereinbarungen von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, so kann FB unbeschadet seiner Rechte aus § 6 b dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der
Erklärung, dass nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer abgelehnt wird. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist FB berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.

F.
    
Verzugszinsen werden mit 2% pro Jahr über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn FB eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer
eine geringere Belastung nachweist.


4. Lieferung und Lieferverzug

A.
    
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist
erforderlichenfalls gleichfalls ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.

B.
    
Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins o. einer unverbindlichen Lieferfrist FB schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Mit Überschreitung dieser Frist kommt FB in
Verzug. Der Käufer kann in diesem Fall neben Lieferung Ersatz des Verzugschadens nur verlangen, wenn FB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Falle des Verzuges FB auch schriftlich eine angemessene
Nachfrist setzen mit dem Hinweis, das er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Liefervertrag zurück zu treten
oder Schadenersatz wg. Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich/rechtliches
Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Gewerbes gehört, steht ihm ein Schadenersatzanspruch nur bei Vorsatz o. grober Fahrlässigkeit v. FB zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes
ausgeschlossen. Wird, während FB in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet FB gleichwohl nach Maßgabe der Absätze 1u. 2, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.

C.
    
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt FB bereits mit der Überschreitung des Termines in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen nach Ziff. b) Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 sowie Abs. 3
dieses Abschnittes.

D.
    
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen, verändern die in Ziff. 1 u. 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

E.
    
Konstruktion- und Formänderungen, Abweichung im Farbton sowie Änderungen des Liefer-umfanges seitens FB bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den
Käufer zumutbar sind.

F.
    
Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße u. Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Liefergegenstandes sind Vertragsinhalt, sie sind als annähernd zu
betrachten und keine zugesicherte Eigenschaft, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung gegeben ist.


5.

A.
    
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Liefergegenstandes länger als 14 Tage ab Leistungsangebot von FB vorsätzlich o. grob fahrlässig im Rückstand, so kann FB dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 tagen setzen, mit der Erklärung,
dass nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme abgelehnt wird. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist FB berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten o. Schadenersatz wg. Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer
Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Frist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

B.    Verlangt FB Schadenersatz, so beträgt dieser 5% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn FB einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
C.    Macht FB von Rechten gem. Ziff. a) u. b) kein Gebrauch, so kann über den Kaufgegenstand frei verfügt u. an dessen Stelle binnen angemessener Frist ein gleichartiger Kaufgegenstand zu Vertragsbedingungen geliefert werden.


6. Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zum Ausgleich der FB auf Grund des Liefervertrages zustehenden Forderung Eigentum von FB. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die FB gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand, z. B. auf Grund von Rep. oder Ersatzteil lieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in einem ordnungsgemäßem
Zustand zu erhalten, alle von FB vorgesehenen Wartungsarbeiten u. erforderlichen Instandsetzung unverzüglich von FB o. von einer für die Betreuung des Kaufgegenstandes von FB anerkannten Werkstatt ausführen zu lassen.


7. Gewährleistung

A.    FB leistet Gewähr für eine dem jeweiligem Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe.

B.    Der Käufer hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern . - Der Käufer kann Ansprüche bei FB geltend machen, wobei er den Fehler unverzüglich nach dessen Feststellung schriftlich anzuzeigen hat oder bei FB aufnehmen lassen muss.
- Nachbesserungen erfolgen unverzüglich nach dem technischen Erfordernissen durch Ersatz o. Instandsetzung fehlerhafter Teile. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von FB über.

C.    Bei Fremdaggregaten, die Gegenstand des Liefervertrages sind, hat sich der Käufer wg. Mängel zunächst an den Hersteller des Fremdaggregates zu wenden. Nachbesserungsansprüche gegen FB hat der Käufer nur, wenn der Hersteller nicht
innerhalb einer angemessenen Frist nachbessert.

D.    Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder wenn für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung
besteht nicht.

E.    Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der aufgetretene im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass -der Käufer einen Fehler nicht gem. Ziff. b) erster Alternative anzeigt u. unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung
gibt, -der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z, B. durch sportlichen Wettbewerb oder-der Kaufgegenstand zuvor in einem von FB für die Betreuung nicht anerkannten Betrieb instandgesetzt, gewartet o.
gepflegt worden ist, u. der Käufer dies erkennen mußte o. -in dem Kaufgegenstand neue Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung FB nicht genehmigt hat o. - der Kaufgegenstand in einer von FB nicht genehmigten Weise verändert worden
ist o. -der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung u. Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

F.    Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.


8. Haftung

A.    FB haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wenn FB, sein gesetzlicher Vertreter o. sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit haftet FB dem Käufer gemäß der Haftungshöchstgrenze der Fa. Für die leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet FB nur, soweit der Schaden etwaige Leistungen der Sozialversicherungen, privater Unfallversicherung o.
privater Sach- / Berufshaftpflichtversicherung übersteigt und Drittschaden nicht durch eine entsprechende Versicherung ersetzt wird. Der Käufer verpflichtet sich, vor Verwendung des Kaufgegenstandes sämtliche erforderlichen
Versicherungen abzuschließen. Für die durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden beschränkt sich diese Haftung auf die jeweiligen Mindestversicherungssummen nach dem entsprechenden Versicherungsvertrag. Nicht ersetzt werden jedoch
Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung, entgangener Gewinn sowie Schäden an Zubehör, das nicht Gegenstand des Liefervertrages ist. Das gleiche gilt für Schäden bei Nachbesserung.

B.    Der Käufer ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die FB aufzukommen hat, diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen o. von diesem aufnehmen zu lassen.

C.    Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von FB gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vorsatzes u. der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

D.    Die Rechte des Käufers aus Gewährleistung u. wg. Lieferverzuges bleiben unberührt.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Vertragssprache

A.    Vertragssprache ist Deutsch.

B.    Für die gesamte Vertragsbeziehung ist deutsches Recht andwendbar.

C.    Erfüllungsort ist der Sitz von FB.

D.    Für sämtliche gegenwärtigen u. zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz von FB.

E.    Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz o. gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt o. sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9. Widerruf
A.   Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns oder einem anderen Verkäufer zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

B.   Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie uns Fresh Breeze GmbH & Co KG), 30900 Wedemark Tel.: 051303769922, E-Mail-Adresse: info@fresh-breeze.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. eine E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

C.   Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

D.   Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle geleisteten Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem Ihr Widerruf des Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sofern nicht die Abholung der Ware angeboten wurde, kann die Rückzahlung verweigert werden, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

E.   Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie über den Widerruf des Vertrags informiert haben, an die Firmenadresse zurückzusenden, es sei denn es wurde angeboten, dass die entsprechende Ware bei Ihnen abgeholt wird. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

F.   Der jeweilige Verkäufer trägt die Kosten für die Rücksendung der Ware.

G.   Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen, für die die Zahlung eines Preises vorgesehen ist, vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Alle gedruckten Informationen, Angaben sowie Veröffentlichungen im Internet sind ohne Gewähr - Irrtum und technische Änderungen vorbehalten!